Auch die Beschwerdegegnerin stellte in ihrer Verfügung vom 8. Oktober 2021 auf diese Aussage der Psychologinnen der PDJ ab (VB 36). Die Bemerkung, das Kontaktverhalten des Beschwerdeführers sei unauffällig, beruhte auf dessen Verhalten anlässlich des Erstgesprächs mit den Psychologinnen der PDJ. Im weiteren Verlauf der Therapie wurde diese am Anfang getroffene Feststellung indes nicht bestätigt (VB 31). So wiesen die Psychologinnen im Schreiben vom 14. Juli 2021 an die Beschwerdegegnerin im Gegenteil darauf hin, dass sich ein aufgrund des Alters des Beschwerdeführers zu erwartender Beziehungs- und Vertrauensaufbau in der Folge nicht eingestellt habe (VB 31).