Es sei nicht möglich, bei einem Versicherten mit Asperger-Syn- drom von einer unauffälligen sozialen Interaktion zu sprechen. "Der Spagat für dieses Störungsbild [sei] zu gross, zumal es direkt die Kriterien einer [Autismus-Spektrum-Störung] tangier[e]" (VB 35 S. 2).