In der Beurteilung vom 30. September 2021 führte die RAD-Ärztin zudem aus, es liessen sich nach wie vor keine autismusspezifischen Befunde vor dem 5. Lebensjahr erkennen, die entsprechend dokumentiert worden seien. Aggressives Verhalten entspreche nicht in erster Linie dem geforderten Charakter einer eingeschränkten sozialen Interaktion im Rahmen einer Autismus-Spektrum-Störung. Der Beschwerdeführer sei auch heute in sozialer Interaktion, wenn auch nicht immer in gewünschter Art und Weise. Zudem lasse sich kein Spezialinteresse eruieren, welches typisch für ein Asperger-Syndrom wäre.