Der Gesamt-CutOff im MBAS (Marburger Beurteilungsskala zum Asperger-Syndrom) sei nur teilweise erreicht worden und es seien auch keine Sonderinteressen zu eruieren. Dr. med. F. habe die Asperger–Diagnose zwar bestätigt, dies jedoch nicht ausreichend begründet. Es seien keine Unterlagen eingereicht worden und Dr. med. F. habe den Beschwerdeführer aufgrund der Covid-19-Pandemie auch nicht sehen können. Die seit Kleinkindalter bestehenden Schwierigkeiten in der Entwicklung seien deutlich, hätten immer wieder zu Abklärungen und therapeutischen sowie pädagogischen Massnahmen geführt, seien aber diagnostisch unterschiedlich klassifiziert worden;