5.7. Aus dem Bericht von Dr. med. F. vom 14. Januar 2021 geht hervor, dass die bisherigen Abklärungen aufgrund der Covid-19-Pandemie ohne direkten Patientenkontakt durchgeführt worden seien und sich auf Online- Befragung, Screening Fragebögen und ausführliches Studium bereits vorliegender Unterlagen stützen würden. Er sei jedoch zum Schluss gekommen, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Autismus-Spektrum-Stö- rung vom Typ Asperger-Syndrom vorliege. Diese Beurteilung habe zwar nur provisorischen Charakter, wegen der eindeutigen Befunde in Anamnese und Fragebögen bestehe aber aus seiner Sicht kein Zweifel an der Validität der Diagnose (VB 10 S. 7).