Im Schreiben der PDJ vom 14. Juli 2021 an die Beschwerdegegnerin wurde ergänzend ausgeführt, im Untersuchungsbericht vom 28. August 2020 sei festgehalten worden, dass Kontaktverhalten des Beschwerdeführers sei unauffällig. Dieser Befund stütze sich auf das Erstgespräch. Ein aufgrund des Alter des Beschwerdeführers erwarteter Beziehungs- und Vertrauensaufbau habe sich in der Folge nicht eingestellt, obwohl sich der Beschwerdeführer seit Oktober 2019 bei der PDJ in Behandlung befinde (VB 31).