(aggressive Impulse, Eifersucht, Ängste), die Ich-Bezogenheit resp. Einschränkungen bei der Perspektivübernahme wie auch Veränderungswiderstand und das Ritualisierungs- und Kontrollbedürfnis, das in eine Zwangssymptomatik übergehen könne, sprächen für diese Diagnose. Der Beschwerdeführer sei deshalb zur diagnostischen Klärung einer Autismus- Spektrum-Störung an Dr. med. F. überwiesen worden (VB 9 S. 5 f.).