Die Psychologinnen der PDJ codierten diese daher als Verdachtsdiagnose. Aufgrund der Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten in der Vorgeschichte und des Screenings mittels Autismus-Spektrum-Fragebogen befanden die Psychologinnen der PDJ, dass differentialdiagnostisch eine Autismus- Spektrum-Störung in Frage komme, weshalb sie diese Störung ebenfalls als Verdachtsdiagnose codierten (VB 9 S. 12).