Verdachtsdiagnosen wurde eine Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten (F 91.3) sowie ein Asperger-Syn- drom (F 84.5) genannt. Im Bericht wurde festgehalten, dass das zweite Störungsbild, nämlich die Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten, möglicherweise besser mit einer noch zu diagnostizierenden Autismusspektrumsstörung erklärt werden könne. Die Psychologinnen der PDJ codierten diese daher als Verdachtsdiagnose.