5.5. Aus dem Untersuchungsbericht der Psychiatrischen Dienste J., (PDJ), vom 28. August 2020 (VB 9 S. 7 ff.) geht hervor, dass der Beschwerdeführer aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten und Aggressivität gegenüber Eltern und Geschwistern zugewiesen worden sei und sich seit 29. August 2019 bei der PDJ in ambulanter Behandlung befinde. In der störungsspezifischen Anamnese wurde ein über mehrere Jahre ausgeprägtes Interesse an Glocken, Glockengestühl und Klöppeln genannt (VB 9 S. 8). Im psychopathologischen Befund wurde festgehalten, dass Kontaktverhalten sei unauffällig (VB 9 S. 9). Als Hauptdiagnose wurde eine emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters (F 93.0) aufgeführt. Als