5.3. Aus dem Bericht der Kinderpsychologin lic. phil. I. vom 2. Juli 2019 geht hervor, dass die Anmeldung bei der Kinderpsychologin im Mai 2018 durch die Kinderärztin des Beschwerdeführers aufgrund von aggressivem Verhalten im häuslichen Umfeld erfolgt sei. Die Abklärung habe altersentsprechende Kompetenzen im feinmotorischen Bereich gezeigt, während sich bezüglich Grobmotorik noch Schwierigkeiten zeigen würden. Bezüglich der Körperwahrnehmung und der sensorischen Integration seien Defizite vorhanden.