2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. Oktober 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " Die Verfügung der IV-Stelle Aarau vom 8. Oktober 2021 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlichen Leistungen der Invalidenversicherung auszurichten. Eventualiter sei die Sache zwecks Vornahme weitere Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. Dezember 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.