der Erstkonsultation festgestellt worden sind. Auch setzt er sich nicht mit den kreisärztlichen Ausführungen auseinander, dass am 11. September 2019 ausdrücklich kein "Patellaschiebeschmerz" bestanden habe, was eine traumatische Verursachung der auch nach dem 3. Januar 2020 persistierenden Beschwerden ausschliesse und dass die Beschreibung mit "feiner Flüssigkeitsunterspülung und einem diskreten subchondralen Spongiosaödem" den bei einer längeren Knorpelläsion zu erwartenden Phänomenen entspreche. Auch dieses Vorbringen des Beschwerdeführers ist somit nicht geeignet, zumindest geringe Zweifel an der medizinischen Beurteilung des Kreisarztes zu begründen.