Eine in relevantem Ausmass einwirkende Gewalt manifestiere sich zudem unter anderem als Ödem oder bone bruise. Vorliegend hätte ein Aufprall mit entsprechender Wucht die Kniescheibe selber und korrespondierend die Vorderfläche des Oberschenkelknochens verletzen müssen, wobei mit der vorliegenden Bildgebung eine unauffällige Situation zur Darstellung gekommen sei (VB 78 S. 5 f.).