Auch hier verweist der Beschwerdeführer wiederum lediglich auf einen möglichen Verlauf. Der Kreisarzt hielt in seiner Beurteilung vom 17. August 2021 in dieser Hinsicht fest, "eine traumatische Entstehung dieses Befundes hätte eine erhebliche auf das Knie einwirkende Gewalt zur Voraussetzung, was sowohl klinisch auffällige Prellmarken und Blutergüsse, als auch im MRI entsprechende Befunde zur Folge gehabt hätte".