Fehlbelastung und nicht Folge eines einmaligen Ereignisses. Die retropatelläre Knorpelläsion sei älterer Genese und könne auch biomechanisch nicht durch einen Schlag am OSG mit nachfolgender Distorsion des Kniegelenks erklärt werden. Durch das Ereignis vom 31. August 2019 könne es zu einer vorübergehenden Verschlimmerung über maximal vier bis sechs Wochen gekommen sein. Die darüber hinaus geklagten Beschwerden stünden in keinem Zusammenhang zu dem Ereignis (VB 50 S. 3). Die diesbezüglichen Vorbringen des Beschwerdeführers vermögen somit keine auch nur geringen Zweifel an der Beurteilung des Kreisarztes zu wecken. -8-