Damit schliesst er aus dem Unfallhergang bzw. aus dem geltend gemachten Pressschlag auf das Fussgelenk auf eine Unfallkausalität (Beschwerde S. 2 f.). Dem Kriterium des Unfallmechanismus' wird zur Beurteilung der Unfallkausalität indessen keine übergeordnete Bedeutung mehr beigemessen. Vielmehr geht es darum, die einzelnen Kriterien, die für oder gegen eine traumatische Genese der Verletzung sprechen, aus medizinischer Sicht gegeneinander abzuwägen und den Sachverhalt zu ermitteln, der zumindest die Wahrscheinlichkeit für sich hat, der Wahrheit zu entsprechen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_59/2020 vom 14. April 2020 E. 5.4). Soweit Dr. med.