derungen des Patienten (Anamnese) seien die Kniebeschwerden (verursacht) durch die fortgeleitete Kraft in das Knie möglich. Wenn der Knorpelschaden unfallkausal sei, seien die Beschwerden des Beschwerdeführers nachvollziehbar (VB 45 S. 4). Der behandelnde Facharzt hält weiter im Bericht vom 26. November 2020 fest, ihm liege der Bericht des MRTs vom linken Knie vom 21. September 2019 (drei Wochen nach dem initialen Trauma) vor. Hier zeige sich ein tiefer retropatellärer Knorpelriss mit subkortikaler reaktiver Veränderung in der Patella. Ebenfalls eine ausgedehnte vermutliche posttraumatisch bedingte Tendinopathie der Patellarsehne mit diffuser ödematöser Verdickung.