Ein einzelnes Geschehen vermöge zu einer Beschwerdezunahme zu führen, die zugrunde liegende Pathologie sei jedoch Ausdruck eines degenerativen Geschehens. Eine Verschlimmerung sei somit auch im vorliegenden Fall zwar möglich, jedoch könne ebenso alleine die sportliche Belastung des am 31. August 2019 absolvierten Fussballspiels erklärend sein. Unfallfolgen hätten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit spätestens per 3. Januar 2020 nicht mehr bestanden (VB 78 S. 6).