Das Knie sei jedoch anlässlich der ersten ärztlichen Konsultation am 11. September 2019 als "inspektorisch unauffällig" beschrieben worden. Ebenso wenig hätten sich kernspintomografisch Hinweise auf eine stattgehabte knorpelverletzende Gewalt gezeigt (VB 78 S. 5). Eine Tendinopathie der Patellarsehne sei typischerweise begründet durch ein Missverhältnis von Belastung zu Belastbarkeit und klassische Folge einer mechanischen Überbeanspruchung des Kniestreckapparates. Ein einzelnes Geschehen vermöge zu einer Beschwerdezunahme zu führen, die zugrunde liegende Pathologie sei jedoch Ausdruck eines degenerativen Geschehens.