Durch den Unfall vom 31. August 2019 sei es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht zu strukturellen Verletzungen gekommen, was auch für die Region der kernspintomographisch zu erkennenden Knorpelläsion an der Rückfläche der Kniescheibe gelte. Eine traumatische Entstehung dieses Befundes hätte erhebliche auf das Knie einwirkende Gewalt zur Voraussetzung, was sowohl klinisch auffällige Prellmarken und Blutergüsse, als auch im Kernspintomogramm entsprechende Befunde zur Folge gehabt hätte. Das Knie sei jedoch anlässlich der ersten ärztlichen Konsultation am 11. September 2019 als "inspektorisch unauffällig" beschrieben worden.