Die Diagnose einer Tendinopathie sei unstrittig und es handle sich um eine "typischerweise bei Sportlerinnen und Sportlern auftretende Überlastungsfolge des Kniestreckapparates". "Feingewebliche Untersuchungen" belegten den vornehmlich degenerativen Charakter dieser Entität und auch in vorliegendem Fall sei von einem bestehenden Vorzustand auszugehen. Durch den Unfall vom 31. August 2019 sei es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht zu strukturellen Verletzungen gekommen, was auch für die Region der kernspintomographisch zu erkennenden Knorpelläsion an der Rückfläche der Kniescheibe gelte.