die psychopharmakologische Medikation sei seit fünf Jahren unverändert. Bei einer Intensivierung der Behandlung und einer Modifikation der psychopharmakologischen Medikation könne von einer Verbesserung der depressiven Symptomatik ausgegangen werden (VB 136.6 S. 15). Es leuchtet vor diesem Hintergrund nicht ohne Weiteres ein, weshalb bei der Beschwerdeführerin aus psychischen Gründen dermassen namhafte funktionelle Einschränkungen bestehen sollen, dass selbst in einer angepassten Tätigkeit nur noch von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen sei.