Dr. med. G. erläuterte ferner nicht, dass bzw. gegebenenfalls inwiefern die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung die depressive Störung erheblich beeinflusse (zur Bedeutung des Bestehens einer nennenswerten Interferenz durch psychiatrische Komorbiditäten für die Qualifikation einer leicht- bis mittelgradigen depressiven Störung als schwere psychische Krankheit vgl. E. 6.1.). Gemäss psychiatrischem Teilgutachten besteht sodann ein nicht ausgeschöpftes therapeutisches Potential. Diesbezüglich führte Dr. med. G. aus, die Beschwerdeführerin nehme lediglich einmal monatlich eine 20-minütige Therapie wahr und -9-