1.2. Am 1. Oktober 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Bezug von Leistungen der IV (berufliche Integration/Rente) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin berufliche und medizinische Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Schreiben vom 16. September 2020 erteilte sie dem Beschwerdeführer die Auflage, sich einer regelmässigen ärztlichen Kontrolle über den Substanzmittelgebrauch (was mindestens monatlich unaufgefordert zu belegen sei) sowie einer regelmässigen ambulanten psychiatrisch-psychotherapeuti- schen Behandlung und medikamentösen Behandlung mit Psychopharmaka zu unterziehen.