3.2. Dem mit der Stellungnahme vom 9. Dezember 2021 eingereichten Schreiben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) vom 8. November 2013 betreffend Verzugszinsen im Zusammenhang mit Kapitalgewinnen aufgrund der Veräusserung von in der Bauzone gelegenen Grundstücken im Geschäftsvermögen von Landwirten ist zu entnehmen, das BSV sei ausnahmsweise bereit, die Ausgleichskassen anzuweisen, auf die Erhebung von Zinsen nach Art. 41bis Abs. 1 lit. f AHVV zu verzichten, die in den Beitragsjahren bis und mit 2010 nachweislich auf höhere Erwerbseinkommen -5-