Gemäss seiner eigenen Aussage in der E-Mail-Nachricht vom 29. September 2021 (VB 123) wie auch aufgrund des Gesprächsverlaufs zwischen dem zuständigen Personalberater und einem anderen RAV-Mitarbeiter (VB 131) wartete der Beschwerdeführer jedoch im ersten Stock und nicht, worauf er in der Einladung vom 13. September 2021 unmissverständlich hingewiesen worden war (VB 145), im zweiten Stock. Um 10.41 Uhr wurde er vom RAV-Mitarbeiter im ersten Stock in den zweiten Stock geschickt (VB 131). Daraufhin verliess der Beschwerdeführer jedoch seiner eigenen Sachverhaltsschilderung nach um 10.45 Uhr das RAV laut fluchend (VB 75).