Der Beschwerdeführer sei aber nie in den zweiten Stock gekommen, sondern sei nach Hause gegangen. Er habe den Be- -5- schwerdeführer am 21. September 2021 angerufen und nachgefragt, warum er das Beratungsgespräch nicht wahrgenommen habe und einfach wieder nach Hause gegangen sei. Der Beschwerdeführer habe geantwortet, dass er wütend gewesen sei und daher einfach wieder nach Hause gegangen sei. Er wisse, dass es falsch sei, "aber so ist es". Der Beschwerdeführer habe wieder bekundet, nicht kooperativ sein zu wollen, wie er dies auch schon in verschiedenen Mails mitgeteilt habe (VB 70).