Ein starkes Verlangen nach der Substanz ergebe sich aus der Symptomatik und stelle kein Suchtkriterium dar. Jemand, der starke Schmerzen habe, habe gegebenenfalls auch ein Verlangen nach einem Schmerzmittel, das habe mit Sucht nichts zu tun. Auch die Einnahme des Medikaments trotz Nebenwirkungen stelle keine Sucht dar, denn wer Schmerzen habe, werde abwägen, ob Nebenwirkungen in Kauf genommen würden, um eine schmerzlindernde Wirkung zu erreichen, und sich dann möglicherweise für das Schmerzmittel entscheiden. Daher sei die Diagnose der behandelnden Psychiaterin, Dr. med. G., es liege eine Opioid-Abhängigkeit vor, klar fehlerhaft (VB 85 S. 3).