In der Stellungnahme der SMAB vom 4. Mai 2021 nimmt der psychiatrische Gutachter folgendermassen Bezug auf diese Thematik (VB 85 S. 2): Er hielt fest, die Herleitung der behandelnden Psychiaterin bezüglich der vorliegenden iatrogen verursachten Opioid-Abhängigkeit sei fehlerhaft, da unterschieden werden müsse zwischen "Begleiterscheinungen einer Schmerzmedikation mit Opioiden ohne jegliche Suchtproblematik und des Konsums von Opioiden im Sinne einer Suchtkrankheit im Sinne einer Abhängigkeitserkrankung gemäss ICD-10".