4.3.2. Gemäss den Akten wurde im Austrittsbericht der Klinik H. vom 7. Oktober 2019 die Diagnose psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide bei schädlichem Gebrauch gestellt (VB 22 S. 3). Dem psychiatrischen Gutachter war dieser Bericht bekannt (VB 52.3 S. 2 und S. 12; 52.2 S. 2 f.). Zudem wusste der psychiatrische Gutachter Bescheid über die Schmerzmitteleinnahme der Versicherten, weswegen im psychiatrischen Teilgutachten eine vertiefte Befragung zu dieser Thematik bzw. zu dieser Diagnose erfolgte und abgeklärt wurde, ob eine Suchtentwicklung vorliege oder die Medikamente nicht gemäss ärztlicher Verordnung eingenommen würden (VB 52.3 S. 2 f. und S. 12).