Im psychiatrischen Teilgutachten werden die leichte bis mittelgradige rezidivierende depressive Störung sowie der schädliche Gebrauch von Cannabis als Diagnosen mit Relevanz für die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 52.3 S. 11). Es wurden weiter Ausführungen zu den Fähigkeitsbeeinträchtigungen gemäss Mini-ICF-APP gemacht und die einzelnen Fähigkeitsbereiche aufgeführt mit der jeweiligen Bemerkung, ob eine Beeinträchtigung bestehe bzw. in welchem Ausmass eine solche bestehe (VB 52.3 S. 13).