4. 4.1. Die Beschwerdeführerin wurde im Rahmen des polydisziplinären SMAB- Gutachtens fachärztlich umfassend und in Kenntnis der Vorakten (VB 52.2; 52.5 S. 2) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 52.3 S. 2 ff.; 52.4 S. 2 ff.; 52.5 S. 3 ff.) untersucht. Das SMAB-Gutach- ten beruht auf allseitigen Untersuchungen der beteiligten medizinischen Fachrichtungen und bezieht die entsprechenden Teilgutachten mit ein (VB 52.1 S. 5 ff.). Die Beurteilungen der medizinischen Situation sowie die fachärztlichen Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet (VB 52.1 S. 6 ff.; 52.3 S. 7 ff.;