Aus psychiatrischer Sicht werde eingeschätzt, dass vor dem Hintergrund der Depression die vorliegenden Schmerzen bis zu einem gewissen Grad durch eine psychogene Überlagerung plausibel seien, denn Schmerzen würden bei Vorliegen einer Depression häufig verstärkt wahrgenommen. Die Diskrepanz zwischen den gemäss SMAB-Gutachten nicht ausreichend organisch erklärbaren Schmerzen und den von der Versicherten mitgeteilten Beschwerden sei durch die diagnostische Einordnung im SMAB-Gut- achten korrekt und ICD-10-konform erfolgt (VB 85 S. 2). Der psychiatrische Gutachter Dr. med. D. legte weiter dar, warum keine Opioid-Abhängigkeit bestehe und die Diagnose von Dr. med. G. gemäss ICD-10 (F11.2) klar