Die Gutachter hielten fest, die Arbeitsfähigkeit betrage gesamthaft in der bisherigen sowie in leidensangepassten Tätigkeiten "75 % (8.5 Stunden täglich: Leistungsminderung 25 %)" (VB 52.1 S. 9). Bezüglich des retrospektiven Verlaufs stellten die Gutachter fest, dass die Versicherte zwischen dem 15. Januar 2019 und dem 31. Oktober 2019 100 % arbeitsunfähig gewesen sei. Ab dem 1. November 2019 liege die Arbeitsfähigkeit bei 75 % (VB 52.1 S. 9). Nach gutachterlicher Einschätzung erreiche die Versicherte in sechs bis zwölf Monaten eine Arbeitsfähigkeit von 100 % (VB 52.1 S. 10).