2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Dezember 2021 wurde die B. als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen. Diese verzichtete mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 auf eine Stellungnahme. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.