1. Die 1970 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 3. Juli 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär (Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie) begutachten (Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business-Center [SMAB] vom 21. Dezember 2020). Die Beschwerdegegnerin stellte gestützt auf das am 21. Dezember 2020 erstattete Gutachten der SMAB der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 18. Februar 2021 die Abweisung ihres Rentenbegehrens in Aussicht.