Dem in der Folge eingeholten RAD-Bericht vom 4. Oktober 2021 ist zu entnehmen, es könne unter Berücksichtigung des fünfjährigen Arbeitsverhältnisses, der stabilen familiären Situation und des erhobenen unauffälligen psychischen Befundes nachvollzogen werden, dass vom psychiatrischen Gutachter keine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert werde. Das Alltagsaktivitätsniveau spreche sodann gegen eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (VB 216 S. 4).