Seit September 2018 bestehe eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (VB 160 S. 3). Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass Hinweise für Gedächtnisstörungen bestünden; die Konzentration und die Aufmerksamkeit seien teilweise schmerzbedingt reduziert. Das formale Denken sei "logisch und kohärent, eingeengt auf die Schmerzsymptomatik und die Schwierigkeiten in seinem Leben, Grübeln". Es bestünden ausserdem Zukunftsängste. Der Beschwerdeführer sei "[i]m Affekt leicht deprimiert, innerlich unruhig, [habe] Insuffizienzgefühle, Reizbarkeit". Der Antrieb sei reduziert, und es bestehe ein sozialer Rückzug.