4. 4.1. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass die Beschwerdegegnerin seine Einwendungen gegen den Vorbescheid inkl. medizinische Berichte seines Psychiaters der Gutachterstelle zur Stellungnahme vorgelegt habe. Ob auf das Gutachten abgestellt werden könne, sei eine juristische Frage und hinsichtlich medizinischer Fragen habe die Verwaltung die Hilfe des RAD beizuziehen und nicht jene der Gutachterstelle, die gemäss Art. 44 ATSG unabhängig sein solle (Beschwerde S. 14).