Aus rheumatologischer Sicht bestehe seit September 2018 in der bisherigen Tätigkeit als Allrounder in einer Autogarage eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 10-20 %, während in einer adaptierten Tätigkeit mit nur leichter Rückenbelastung, ohne langes Stehen oder Gehen oder Sitzen und mit der Möglichkeit zu Wechselpositionen sowie ohne monoton-repetitive Haltungen oder Bewegungen und ohne Überkopftätigkeiten eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 90 % attestiert werde. Aus psychiatrischer Sicht sei die Arbeits- und Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt (VB 179.1 S. 8 f.; 179.3 S. 8 f.; 179.4 S. 7).