2.3. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2021 lud der Instruktionsrichter die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers bei. Innert Frist ging keine Stellungnahme der Beigeladenen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 7. Oktober 2021 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers zu Recht verneint hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 217).