1.2. Nach vorgängiger Anmeldung zur Früherfassung meldete sich der Beschwerdeführer am 13. November 2018 wegen Rücken- und Handgelenksbeschwerden sowie Adipositas mit muskulärer Dysbalance erneut zum Leistungsbezug an. Nach Abklärungen, namentlich der Durchführung einer bidisziplinären (psychiatrisch-rheumatologischen) Begutachtung durch die ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI-Gutachten vom 28. September 2020), verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 7. Oktober 2021 wie vorbeschieden. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: