spätestens am 16. September 2020 bei der Ausgleichskasse eingereicht sein. Eine nachträgliche Anpassung des Erwerbseinkommens infolge der definitiven Steuermeldung für das Beitragsjahr 2019, die nach dem 16. September 2020 eingeht, bewirkt keine Änderung in der [Höhe der] Entschädigung (Ziff. 1068 KS CE Stand 3. Juli 2020).