Die gesamten Zahlungen für das Jahr 2018 beliefen sich in diesem Fall auf Fr. 83'795.85 (Fr. 77'088.85 + Fr. 6'707.00). Die Beschwerdegegnerin ging für das Jahr 2018 demgegenüber von Zahlungen in der Höhe von total Fr. 79'884.85 aus (VB 11). Diese Fragen lassen sich mangels hinreichender Angaben in den Akten nicht abschliessend beantworten, womit die Schadensumme letztlich unklar ist.