wurde anscheinend in das Geschäftsjahr 2019 übertragen, in welchem gemäss S. 1 des "Kontoauszugs 01.01.2019 – 31.12.2019" Zahlungen von total Fr. 13'414.00 (2 x Fr. 6'707.00) geleistet wurden (vgl. die Beschwerdebeilagen). Die Beschwerdegegnerin verzeichnete demgegenüber im Beitragsjahr 2019 Zahlungseingänge von Fr. 6'707.00 (VB 110). Es scheint sich damit bei der zweiten Zahlung von Fr. 6'707.00 im Jahr 2019 tatsächlich um die Begleichung des aus dem Jahr 2018 übertragenen Ausstands gleicher Höhe zu handeln. Die gesamten Zahlungen für das Jahr 2018 beliefen sich in diesem Fall auf Fr. 83'795.85 (Fr. 77'088.85 + Fr. 6'707.00).