So ist zum einen dem Schreiben des zuständigen Konkursamts vom 14. Juni 2019 zu entnehmen, dass dieses "das ehemalige Personal […] beigezogen und entsprechende Löhne ausbezahlt" habe, weil "verschiedene Aufgaben und Arbeiten nach Datum Konkurseröffnung" hätten erledigt werden müssen (Vernehmlassungsbeilage [VB] 199). Die in diesem Zusammenhang für die Monate März und April 2019 vom Konkursamt ausbezahlten Löhne beliefen sich auf Fr. 14'437.00 (VB 200). Die Beschwerdegegnerin stellte daraufhin am 19. Juni 2019 Beiträge in der Höhe von Fr. 2'028.05 "für die Periode 01.01.2019 – 07.03.2019" in Rechnung (VB 177).