Diesbezüglich hielt RAD-Arzt Dr. med. E. in der Stellungnahme vom 10. September 2019 fest, "der neu aufgetretene "Tennisellbogen spreche in der Regel auf vorübergehende Ruhigstellung sowie lokale Massnahmen (Infiltrationen) an und rechtfertige gegebenenfalls eine vorübergehende, aber keine längerdauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (VB 131 S. 2). In der Folge wurde zwar die Diagnose Epicondylitis radialis weiterhin in den Berichten der Universitätsklinik L. aufgeführt (ergänzt mit dem Hinweis auf eine Epicondylitis ulnaris), Anamnese- oder Befunderhebungen dazu finden sich in den Akten aber nicht mehr (vgl. Berichte vom 29. Januar 2020, VB 151 S. 9;