wobei ein wiederholtes Heben und Tragen von Lasten über 5 kg ebenso wie der Einsatz der rechten oberen Extremität oberhalb des Brustniveaus vermieden werden sollte (VB 112.6 S. 11). 5.4. 5.4.1. Im Zusammenhang mit der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Verschlechterung ihres somatischen Gesundheitszustands ergibt sich aus den Akten, dass sie nach der Begutachtung im ABI weiterhin in der Universitätsklinik L. in Behandlung war.