Es würden keine Schwellung an Daumen und Handrücken samt Rötung bestehen (VB 112.6 S. 10, S. 5). Entsprechend diagnostizierte der Gutachter chronische Handbeschwerden bei Status nach diversen Eingriffen und hielt fest, es bestehe klinisch aktuell kein klarer Hinweis für ein CRPS (VB 112.6 S. 6 f.). Die vom Gutachter erhobenen Befunde (Berührungsempfindlichkeit, keine Schwellung, praktisch freie Beweglichkeit, vgl. VB 112.6 S. 5 und S. 8) decken sich im Übrigen -9- mit den nach der Begutachtung am 18. April 2019 in der Universitätsklinik L. erhobenen Befunden, wo von einem CRPS in partieller Remission ausgegangen wurde (VB 123 S. 4 f.).